Abfallentsorgung
auch AI bis AIII – Hölzer sind Holzabfälle, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können.
Das sind z.B.:
- Stammholz / Balken / Bretter
- Paletten / Holzkisten / Schnittreste
- Furnierholz / Holzfußböden
- Spanplatten / Möbel / Türen etc.
Dazu gehören jedoch nicht:
- Holz mit Teerpapperestanhaftungen / Bahnschwellen / druckimprägnierte Hölzer
- Jägerzaun / Fensterholz / behandelte Dachhölzer
sind Abfälle, die bei jeder Baumaßnahme wie Neu-, Um- und Ausbau anfallen.
Im Gegensatz zum Bauschutt sind Baumischabfälle ein Gemisch aus sowohl mineralischen als auch nichtmineralischen Stoffen.
Das sind z.B.:
- Tapetenreste / Kabel und Rohre / Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Isolier- und Dämmstoffe / Kunststofffolien und Eimer / Gips- und Rigipsplatten
- Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper / Türen und Fenster
Dazu gehören jedoch nicht:
- Asbest / Dachpappe
- Leuchtmittel
- flüssiger Abfall
Bauschutt besteht aus:
- nur Mauerwerk
- nur Ziegelsteine
- nur Beton
- nur sonstigen reinen Bauschuttsorten (z.B. Dachziegel, Fliesen/Kacheln etc.)
- Böden durch Abgraben oder Ausgraben von z. B. Fundamenten und Bodenplatten
Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Papier, Pappe und Kartonagen dürfen enthalten:
- Zeitung / Zeitschriften / Kataloge / Prospekte / Illustrierte
- Pappe / Verpackungskartonagen / Kartons / Wellpappe / Eierkartons
- Bücher / Hefte / Briefumschläge
- unbeschichtete Papierverpackungen / grossformatige Um- bzw. Transportverpackungen
Dazu gehören nicht:
- Tapeten / Fotos
- Glas / Plastik / Styropor
- Essensreste / Papierküchentücher / Windeln
- beschmutzte Papiere und Pappen
- metall-, kunststoff- oder wachsbeschichtete Papiere und Verpackungen.
Sperrmüll darf enthalten:
- Einrichtungsgegenstände
- sperrigen Hausrat und Küchen
- alle Elektrogeräte (außer Kühlgeräte und Bildschirme)
Dazu gehören jedoch nicht:
- Sonderabfälle
- Kühlgeräte
- Bildschirme
- Leuchtstofflampen
- Bauabfälle
- Altreifen
Darunter versteht man Gartenabfall:
- Laub, Rasen- und Grünschnitt
- Äste und Wurzeln (bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer Länge von 1 m)
Dazu gehören jedoch nicht:
- Stubben (zusammenhängende Wurzelwerke). Diese werden separat entsorgt.
Unsortierter Abfall wird zwangsläufig teurer.
Helfen Sie mit, sortieren Sie, sparen Sie!
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. Telefon: 03303 / 501 339
Unsere Disponenten helfen gern weiter.