Abfallentsorgung

Altholzabfall

auch AI bis AIII – Hölzer sind Holzabfälle, die im Privat-, Gewerbe- und Baubereich anfallen können.

Das sind z.B.:

  • Stammholz / Balken / Bretter
  • Paletten / Holzkisten / Schnittreste
  • Furnierholz / Holzfußböden
  • Spanplatten / Möbel / Türen etc.

Dazu gehören jedoch nicht:

  • Holz mit Teerpapperestanhaftungen / Bahnschwellen / druckimprägnierte Hölzer
  • Jägerzaun / Fensterholz / behandelte Dachhölzer

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Baumischabfall

sind Abfälle, die bei jeder Baumaßnahme wie Neu-, Um- und Ausbau anfallen.
Im Gegensatz zum Bauschutt sind Baumischabfälle ein Gemisch aus sowohl mineralischen als auch nichtmineralischen Stoffen.

Das sind z.B.:

  • Tapetenreste / Kabel und Rohre / Strohmatten und Rabitzdrahtwände
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Isolier- und Dämmstoffe / Kunststofffolien und Eimer / Gips- und Rigipsplatten
  • Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper / Türen und Fenster

Dazu gehören jedoch nicht:

  • Asbest / Dachpappe
  • Leuchtmittel
  • flüssiger Abfall

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Bauschutt und Boden

Bauschutt besteht aus:

  • nur Mauerwerk
  • nur Ziegelsteine
  • nur Beton
  • nur sonstigen reinen Bauschuttsorten (z.B. Dachziegel, Fliesen/Kacheln etc.)
  • Böden durch Abgraben oder Ausgraben von z. B. Fundamenten und Bodenplatten

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Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Papier, Pappe und Kartonagen dürfen enthalten:

  • Zeitung / Zeitschriften / Kataloge / Prospekte / Illustrierte
  • Pappe / Verpackungskartonagen / Kartons / Wellpappe / Eierkartons
  • Bücher / Hefte / Briefumschläge
  • unbeschichtete Papierverpackungen / grossformatige Um- bzw. Transportverpackungen

Dazu gehören nicht:

  • Tapeten / Fotos
  • Glas / Plastik / Styropor
  • Essensreste / Papierküchentücher / Windeln
  • beschmutzte Papiere und Pappen
  • metall-, kunststoff- oder wachsbeschichtete Papiere und Verpackungen.

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Sperrmüll

Sperrmüll darf enthalten:

  • Einrichtungsgegenstände
  • sperrigen Hausrat und Küchen
  • alle Elektrogeräte (außer Kühlgeräte und Bildschirme)

Dazu gehören jedoch nicht:

  • Sonderabfälle
  • Kühlgeräte
  • Bildschirme
  • Leuchtstofflampen
  • Bauabfälle
  • Altreifen

Grünabfall

Darunter versteht man Gartenabfall:

  • Laub, Rasen- und Grünschnitt
  • Äste und Wurzeln (bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer Länge von 1 m)

Dazu gehören jedoch nicht:

  • Stubben (zusammenhängende Wurzelwerke). Diese werden separat entsorgt.

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Unsortierter Abfall wird zwangsläufig teurer. Helfen Sie mit, sortieren Sie, sparen Sie!
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Unsere Disponenten helfen gern weiter.

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